Beginn
Di., 07.10.2025,
18:00 - 19:30 Uhr
Viele Menschen denken, dass automatisch der Ehepartner handlungsbefugt ist, wenn man im Krankheitsfall selbst nicht mehr handeln kann. Dies ist leider nicht der Fall und oftmals trifft einen unvorbereitet die gerichtliche Anordnung einer Betreuung. Es ist wichtig, frühzeitig zu regeln, wer im Krankheitsfall, oder wenn aus sonstigen Gründen kein eigenbestimmtes Handeln mehr erfolgen kann, für einen handeln darf. Was gilt es hier zu beachten? Wie wähle ich diese Vertrauensperson aus und was soll diese alles regeln dürfen? Und, wie könnte eine mögliche Kontrolle erfolgen?
Der Vortrag bietet Ihnen eine Reihe von Hilfestellungen, die es bei der Vorsorgevollmacht und der Patientenverfügung zu beachten gilt und gibt wichtige Tipps und Tricks für diese wichtigen Dokumente.
Anmeldung bis zum 30.09.